Logopädie

Logopädinnen im Schulbereich sind Fachpersonen, die zuständig sind für die Abklärung, Behandlung und Beratung von Kindern und Jugendlichen mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie der Stimme.
 
Folgende sprachliche Bereiche können betroffen sein:

Kommunikationsverhalten

Vermeidung des Sprechens, Nichtbeachten sprachlicher Regeln

Sprachverständnis

Sprachliche Aufforderungen nicht verstehen, Anweisungen nicht oder falsch ausführen, oft nachfragen

Wortschatz, Wortfindung

Altersgemässe Wörter nicht kennen, nicht abrufen können, ähnliche Wörter gebrauchen, oft umschreiben

Satzbau

Sätze verdrehen oder verkürzen, falsche Wortformen gebrauchen

Aussprache

Bestimmte Laute nicht oder anders bilden, diese ersetzen oder Lautabfolgen im Wort umstellen

Redefluss

Stottern oder überstürztes und undeutliches Sprechen

Stimme

Heisere, gepresste, zu hohe, zu tiefe, zu laute, zu leise oder nasale Stimme

Lesen und Schreiben

Probleme im Erwerbsprozess als Folge von Auffälligkeiten beim Spracherwerb



Rahmenbedingungen

  • Die Logopädie ist ein Teilbereich des Spezialunterrichts der Volksschule.
  • Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrperson. Auch die Erziehungsberatung, Kinderärzte oder die Eltern können sich direkt bei uns melden.
  • Abklärung und logopädische Massnahmen erfolgen mit dem Einverständnis der Eltern.
  • Die Kinder besuchen die Logopädie in der Regel wöchentlich, während der Schulzeit.
  • Vorgehen und Dauer richten sich individuell nach dem Kind und seiner Situation.
  • Abklärung und logopädische Massnahmen erfolgen mit dem Einverständnis der Eltern.
  • Eine optimale Förderung geschieht in Zusammenarbeit mit den Eltern und den Lehrpersonen.
  • Ziel der logopädischen Therapie ist es, Einschränkungen in der Kommunikation  so weit als möglich entgegenzuwirken und den Kindern und Jugendlichen zu helfen, ihre sprachlichen Möglichkeiten optimal zu verwirklichen.
  • Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen.